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Mit Sicherheit grillen: Wichtige Tipps rund um Feuer und Glut

Mit Sicherheit grillen: Wichtige Tipps rund um Feuer und Glut

Eingeschränkte Freizeitmöglichkeiten und abgesagte Urlaubsreisen – in diesem Sommer ist der eigene Garten für viele der Lebensmittelpunkt. Es wird vermehrt draußen gegrillt statt drinnen gekocht. Doch Holzkohle- oder Gasgrill sind nicht zu unterschätzende Risiken, denen man mit dem nötigen Respekt und aktiver Vorsorge begegnen sollte. Auch ein Feuerlöscher sollte grundsätzlich zur Ausstattung eines Barbecues gehören, denn ein Brand kann überall dort schnell ausbrechen, wo eine Zündquelle mit leicht brennbaren Materialien oder Flüssigkeiten in Verbindung kommt. Darauf macht der Bundesverband Brandschutz-Fachbetriebe e.V. (bvbf) aufmerksam. Dabei bedarf es noch nicht einmal einer offenen Flamme – es reichen oft schon hohe Temperaturen in Verbindung mit spritzendem Fett, trockenen Ästen oder anderen brennbaren Stoffen um ein Feuer zu entfachen und so kommt es in Deutschland laut Erhebungen von Verbrennungsmedizinern jährlich zu rund 4.000 Unfällen am Grill. Die Brandschutzexperten des bvbf haben daher wichtige Tipps rund um Feuer und Glut zusammengestellt:

Mit umsichtigem Verhalten die Gefahren minimieren:
● Gasgrills sind zu Beginn der Saison auf Leckagen zu prüfen. Dieses kann mit speziellen Sprays oder Seifenlauge durchführt werden, wobei alle Leitungen benetzt werden müssen. Kleine Gasblasen zeigen undichte Stellen an.
● Ob Gas oder Kohle – bevor der Grill entzündet wird, muss unbedingt auf einen sicheren Stand geachtet werden.
● Den Grill grundsätzlich nur auf einer ebenen Fläche und mit ausreichendem Abstand von mindestens 2 Metern zu Büschen oder Möbeln platzieren.
● Den Grill niemals unter Pavillons, Zelten oder Sonnenschirmen aufstellen, da diese durch Funkenflug leicht in Brand geraten könnten.
● Beim Anzünden der Kohle sind nur feste Brennhilfen zu verwenden. Niemals Spiritus oder Benzin verwenden! Und niemals flüssige Grillanzünder in die offenen Flammen schütten. Verpuffungen, meterhohe Stichflammen und schwere Brandverletzungen können die Folge sein!
● Kinder sind generell vom Grill und der heißen Glut fernzuhalten. Sie sind oft nicht in der Lage die Gefahr zu erkennen.
● Auch wenn für viele ein kühles Bier dazu gehört – Alkohol reduziert die Wahrnehmung und Reaktionsfähigkeit und fördert leichtsinniges Verhalten.
● Den heißen Grill nicht bewegen oder versetzen.
● Insbesondere, wenn Fettauffangschalen im Grill sind, können sich altes Fett und Speisereste entzünden. Brennendes Fett darf auf gar keinen Fall mit Wasser gelöscht werden! Da das Wasser schlagartig verdampft, kommt es zu einer verheerenden Fettbrandexplosion. Um einen Fettbrand zu ersticken muss die Luftzufuhr unterbrochen werden. Das Feuer ist zum Beispiel mit einem Metalldeckel abzudecken bzw. der Grill zu schließen. Bei Gasgrills sofort die Gasflasche zudrehen. Für alle, die regelmäßig oder viel grillen, kann die Anschaffung eines speziellen Fettbrandlöschers sinnvoll sein. Diese werden auch in der Gastronomie eingesetzt.
● Heiße Asche nicht auf den Rasen, in ein Gebüsch oder den Kompost oder ein Müllbehältnis schütten. Hier können sich trockene Gräser oder Äste oder Abfall entzünden. Glut gut mit Wasser ablöschen oder mit Sand oder Erde bedecken. Am besten die Glut im Grill erkalten lassen.

Feuerlöscher stets griffbereit halten
Grundsätzlich darf eine Feuerstelle niemals unbeaufsichtigt bleiben. Kommt es dennoch zu einem Entstehungsbrand, sollte ein funktionsfähiger Feuerlöscher griffbereit sein. Dessen Handhabung ist denkbar einfach und in wenigen Minuten zu erlernen:
Sicherung ziehen, je nach Ausführung den Schlagknopf oder Hebeldrücken und den Löschstrahl mit kurzen gezielten Stößen auf den Brandherd richten. Passende und qualitativ gute Feuerlöscher erhält man bei qualifizierten Brandschutz-Fachbetrieben, die zudem eine Einweisung in die richtige Handhabung geben und auch die regelmäßige Wartung übernehmen, welche alle zwei Jahre erfolgen sollte. Adressen lokaler Anbieter finden sich – nach PLZ-Bereichen sortiert – zum Beispiel im Internet unter www.bvbf.de.


Wespen, Bienen, Hummeln und Hornissen

Entfernen von Nestern zieht Ordnungswidrigkeitsverfahren nach sich

Jetzt kommen sie. Wie jedes Jahr.
Und jedes Jahr erreichen die Untere Naturschutzbehörde des Westerwaldkreises Anrufe aus der Bevölkerung mit der Bitte, störende Nester der vorgenannten Insekten entfernen zu dürfen. Bienen, Hummeln (alle heimischen Arten) und Hornissen gehören nach dem Bundesnaturschutzgesetz zu den besonders geschützten Tierarten. Dies hat zur Folge, dass es verboten ist, diese Tiere zu fangen, zu verletzen, zu töten, die Nist-, Wohn oder Zufluchtsstätten der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören.
Franz Kemper von der Naturschutzbehörde des Westerwaldkreises appelliert an die Bevölkerung, dass bevor über die Beseitigung der Lebensstätte nachgedacht wird, unbedingt geprüft werden sollte, ob nicht mit einfachen Mitteln wie z.B. Fliegendraht vor dem Fenster ein Einflug der Insekten ins Haus unterbunden werden kann. Die Fliegengitter werden im direkten Nestbereich, am besten in den frühen Morgenstunden, angebracht, wenn die Insekten durch die Nachtkühle noch wenig mobil sind.
Denn Fakt ist:
Insekten sind ein bedeutender Bestandteil im Gleichgewicht der Natur. Die Bestäuber unter den Insekten leisten einen wichtigen Beitrag zur Versorgung der Menschen mit Nahrungsmitteln. Wespen und Hornissen leisten wertvolle Arbeit bei der Begrenzung von Schädlingen. Außerdem sind Wespen, Hummeln und Hornissen in aller Regel ungefährlich.
Sollte sich dennoch die Notwendigkeit ergeben, Nester dieser Tierarten entfernen zu müssen (z.B. Hornissennest im Rollladenkasten des Kinderzimmers), bedarf es hierzu einer besonderen Genehmigung von der Oberen Naturschutzbehörde bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord in Koblenz.
In diesen Fällen sollte vorrangig eine E-Mail an artenschutz@sgdnord.rlp.de gerichtet werden.
In dringenden Fällen kann auch die Zentrale der SGD Nord unter der Rufnummer: 0261 1200 kontaktiert werden.
Sollte die Notwendigkeit bestehen, Wespennester entfernen zu müssen, wird darauf hingewiesen, dass diese zwar nicht dem besonderen Schutz des Bundesnaturschutzgesetzes unterliegen, d.h. eine Befreiung der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord ist nicht erforderlich. Diese dürfen aber dennoch aufgrund des Bundesnaturschutzgesetzes weder mutwillig beunruhigt noch ohne vernünftigen Grund gefangen, verletzt oder getötet werden. Deshalb sollten auch in den Fällen der Entfernung von Wespennestern Fachleute die notwendigen Arbeiten durchführen.

Egal, ob Wespen-, Bienen-, Hummel- oder Hornissennester. Sollte ungerechtfertigter Weise ein Nest entfernt werden, droht ein Ordnungswidrigkeitsverfahren!

Für Rückfragen steht die Naturschutzbehörde des Umweltreferats gerne zur Verfügung.
Sie sind telefonisch unter den Rufnummern 02602 124-273, -296 und-213 bzw. per E-Mail Franz.Kemper@westerwaldkreis.de, Frank.Buchstaeber@westerwaldkreis.de und Anna-Lena.Eisel@westerwaldkreis.de erreichbar

Quelle:

Westerwaldkreis aktuell 2020


Online Übungen in Zeiten von Corona

Online Übungen in Zeiten von Corona

Zur Erhaltung der Einsatzbereitschaft und zu unserem eigenen Schutz finden aktuell keine regulären Übungen in gewohnter Umgebung statt.
Da der Aufenthalt im Feuerwehrgerätehaus nur zu Einsätzen gestattet ist, finden unsere regelmäßigen Übungen nun online und von zu Hause aus statt.
Moderne Technik, entsprechende Software und das ehrenamtliche Engagement der Feuerwehrkameradinnen und Kameraden machen es möglich, mittels Webcam und Headset Übungen durchzuführen.

„Bleiben Sie für uns gesund - Wir bleiben für Sie einsatzbereit"


Vorfreude auf den 3. Oktober 2020

Schweren Herzens haben wir unser alljährliches traditionelles Waldfest an Christi Himmelfahrt am 21. Mai 2020 abgesagt.
Die Gesundheit unserer Mitmenschen aber auch der veranstaltenden Feuerwehrmitglieder liegt uns sehr am Herzen und hat für uns oberste Priorität. Mit gesundem Abstand und Weitblick freuen wir uns daher auf ein mögliches Waldfest beim „Abkochen an der Feuerwehrhütte“ am 3. Oktober 2020.
Auch der aktive Dienst in der Freiwilligen Feuerwehr Hillscheid findet leider nicht wie gewohnt alle 2 Wochen im Gerätehaus statt.
Wir halten uns jedoch mit „Online-Übungen“ fit und erhalten so die wertvolle Kameradschaft.

„Bleiben Sie für uns gesund - Wir bleiben für Sie einsatzbereit"


Erhöhte Waldbrandgefahr. Die Feuerwehr gibt Tipps!

Erhöhte Waldbrandgefahr. Die Feuerwehr gibt Tipps!

Aufgrund der anhaltenden Trockenheit besteht wieder erhöhte Waldbrandgefahr. Der aktuelle Waldbrandgefahrenindex steht in unserem Bereich zwischen drei und vier von fünf. Dies besagt, eine hohe Gefahr für einen Waldbrand.
Der Waldbrandgefahrenindex WBI beschreibt das meteorologische Potential für die Gefährdung durch Waldbrand. Er zeigt die Waldbrandgefahr in 5 Gefahrenstufen an: 1= sehr geringe Gefahr (grün) bis 5 = sehr hohe Gefahr (lila).
Die örtliche Einschätzung der Waldbrandgefahr kann vom DWD-Produkt abweichen. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf diesen Internetseiten:

www.forstwirtschaft-in-deutschland.de


Waldbrand-Gefahrenindex WBI


Waldbrandgefahrenindex Stationsdaten Rheinland-Pfalz



Gerade jetzt ist es wichtig, dass jeder besonders aufmerksam ist und bei ersten Anzeichen einer Brandentwicklung sofort die Feuerwehren über den Notruf 112 alarmiert! So lassen sich Schäden für die Wälder begrenzen und ein Ausbreiten auf besiedelte Gebiete wirksam verhindern.

Von gefährlichen, eigenständigen Löschversuchen rät das Forstministerium ausdrücklich ab. Die Mithilfe der Bürgerinnen und Bürger ist vielmehr bei der Vorsorge gefragt. Dabei gilt es, im Wald unbedingt folgende Vorsichtsmaßnahmen zu beachten und bei Bedarf andere Waldbesucher darauf aufmerksam zu machen:

- Im Wald herrscht absolutes Rauchverbot.

- Das Entzünden von Feuer und offenem Licht oder das Wegwerfen brennender oder glimmender Gegenstände sind nicht nur im Wald, sondern auch in einer Entfernung von bis zu 100 Metern vom Waldrand verboten.

- Feuerstellen dürfen im Wald grundsätzlich nur mit Genehmigung des zuständigen Forstamtes betrieben werden. Dies gilt auch für Grillfeuer und die Verwendung von Einweggrillen.

- Achtlos weggeworfene Glasflaschen können durch Sonneneinstrahlung die Wirkung eines Brennglases erzeugen und zur Entzündung trockener Nadeln, Blätter oder Zweige führen. Bitte umgehend aufsammeln.

- Auch geparkte Fahrzeuge mit herkömmlicher Antriebstechnik können Waldbrände auslösen. Die Hitze eines Katalysators kann zum Beispiel trockenes Gras entzünden.


Absage des traditionellen Waldfestes an Christi Himmelfahrt

Absage des traditionellen Waldfestes an Christi Himmelfahrt

Aufgrund der zwar etwas gelockerten, aber leider immer noch angespannten Lage hält es die Feuerwehr Hillscheid nicht für angemessen, das diesjährige Waldfest am 21. Mai durchzuführen. Die Gesundheit unserer Mitmenschen aber auch der veranstaltenden Feuerwehrmitglieder liegt uns sehr am Herzen und hat für uns oberste Priorität.

Mit gesundem Abstand und Weitblick sehen wir hier auf das kommende Ende und freuen uns auf ein Waldfest beim „Abkochen an der Feuerwehrhütte“ am 3. Oktober 2020.

Wir bedanken uns für Ihr Verständnis
Bleiben Sie für uns gesund - Wir bleiben für Sie einsatzbereit


Frohe Ostern

Die Kameradinnen und Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr Hillscheid wünschen Frohe Ostern!

Bleiben Sie gesund! Wir bleiben für Sie einsatzbereit!


Der Waldbrandgefahrenindex WBI

Index des meteorologischen Potentials für die Gefährdung durch Waldbrand

Der Waldbrandgefahrenindex WBI beschreibt das meteorologische Potential für die Gefährdung durch Waldbrand. Er zeigt die Waldbrandgefahr in 5 Gefahrenstufen an: 1= sehr geringe Gefahr (grün) bis 5 = sehr hohe Gefahr (lila).

Der WBI dient den für die Waldbrandvorsorge verantwortlichen Landesbehörden zur Einschätzung der Waldbrandgefahr und zur Herausgabe von Warnungen. Die Waldbrandgefahrenstufen des DWD bilden somit die Grundlage für eine auf Landesebene harmonisierte Waldbrandgefahrendarstellung. Die örtliche Einschätzung der Waldbrandgefahr kann vom DWD-Produkt abweichen. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf diesen Internetseiten:

www.forstwirtschaft-in-deutschland.de


Waldbrand-Gefahrenindex WBI


Waldbrandgefahrenindex Stationsdaten Rheinland-Pfalz



Gerade jetzt ist es wichtig, dass jeder besonders aufmerksam ist und bei ersten Anzeichen einer Brandentwicklung sofort die Feuerwehren über den Notruf 112 alarmiert! So lassen sich Schäden für die Wälder begrenzen und ein Ausbreiten auf besiedelte Gebiete wirksam verhindern.

Von gefährlichen, eigenständigen Löschversuchen rät das Forstministerium ausdrücklich ab. Die Mithilfe der Bürgerinnen und Bürger ist vielmehr bei der Vorsorge gefragt. Dabei gilt es, im Wald unbedingt folgende Vorsichtsmaßnahmen zu beachten und bei Bedarf andere Waldbesucher darauf aufmerksam zu machen:

- Im Wald herrscht absolutes Rauchverbot.

- Das Entzünden von Feuer und offenem Licht oder das Wegwerfen brennender oder glimmender Gegenstände sind nicht nur im Wald, sondern auch in einer Entfernung von bis zu 100 Metern vom Waldrand verboten.

- Feuerstellen dürfen im Wald grundsätzlich nur mit Genehmigung des zuständigen Forstamtes betrieben werden. Dies gilt auch für Grillfeuer und die Verwendung von Einweggrillen.

- Achtlos weggeworfene Glasflaschen können durch Sonneneinstrahlung die Wirkung eines Brennglases erzeugen und zur Entzündung trockener Nadeln, Blätter oder Zweige führen. Bitte umgehend aufsammeln.

- Auch geparkte Fahrzeuge mit herkömmlicher Antriebstechnik können Waldbrände auslösen. Die Hitze eines Katalysators kann zum Beispiel trockenes Gras entzünden.


Wir bleiben für Sie einsatzbereit!

Wir bleiben für Sie einsatzbereit!

Bleiben Sie für uns zu Hause!


Absage der Jahreshauptversammlung am 20.03.2020

Absage der Jahreshauptversammlung am 20.03.2020

Liebe Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Hillscheid,

die für Freitag, den 20. März um 19:00 Uhr angesetzte Jahreshauptversammlung im “Museumscafé Creativ“ im Keramikmuseum in Höhr-Grenzhausen findet anlässlich der aktuell dynamischen Lage im Zuge der Ausbreitung des Corona-Virus nicht statt.

Zu gegebener Zeit werden wir zu einem neuen Termin für die Jahreshauptversammlung einladen.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.



Mit kameradschaftlichen Grüßen

Christian Dilling


Traktorfreunde für guten Zweck unterwegs - Feuerwehr Hillscheid stockt Spende auf

Seit vielen Jahren sammeln in Hillscheid die Traktorfreunde zu Beginn des neuen Jahres die Weihnachtsbäume ein und erhalten von den Menschen des Dorfes Spenden, die sie für wohltätige Zwecke weitergeben.
In diesem Jahr war es nur mit Einsammeln allein aber nicht getan. Der Verein ließ sich etwas Besonderes einfallen und richtete erstmalig auf dem Parkplatz des CAP-Marktes das „Christbommschmeiße“ aus.
Die Veranstaltung fand sehr guten Anklang. Auch der erste Vorsitzende der Traktorfreunde, Eckhard Kilian, freute sich über die rege Teilnahme und die gelungene Premiere. Die Wahrscheinlichkeit ist sehr groß, dass das „Christbommschmeiße“ auch im Jahr 2021 wieder stattfinden wird.

Durch Sammlung der Weihnachtsbäume am Vormittag, die aufgestellten Spendendose beim Christbommschmeiße und einer Spende der Bürgergemeinschaft „Mach mit e. V.“ konnten die Traktorfreunde in diesem Jahr sage und schreibe 1.600 Euro an Spenden einsammeln. Aufgestockt wurde dieser Betrag von der Freiwilligen Feuerwehr Hillscheid mit 500 Euro sowie vom CAP-Markt in Höhe von 200 Euro.
Die Spendengelder werden an das Kinder- und Jugendhospiz in Koblenz gestiftet. Dirk Griesel, Mitarbeiter des Kinderhospizteams, der übrigens auch selbst am Weihnachtsbaumwerfen teilnahm, nahm die Geldspende dankend entgegen.

Den gesamten Artikel finden Sie unter: Blick Aktuell>


Wenn aus romantischem Kerzenschein richtiges Feuer wird

Es wir heimelig

Flackernde Lichter verbreiten in der dunklen Jahreszeit besinnliche Stimmung in der Wohnung. Wenn jedoch aus dem romantischen Kerzenschein ein richtiges Feuer wird, ist es ganz schnell aus mit der Besinnlichkeit. Die Feuerwehren appellieren an die Umsicht der Bürger, Feuergefahren zu minimieren: „Jedes Jahr ereignen sich in Deutschland in der Adventszeit zahlreiche folgenschwere Brände, die durch den sorgsameren Umgang mit Kerzen vermieden werden könnten“, erklärt Frank Hachemer, Präsident des Landesfeuerwehrverband Rheinland-Pfalz

Die Feuerwehren in Rheinland-Pfalz informieren zu diesem ersten Adventswochenende über die Brandrisiken in der Vorweihnachtszeit. „Unachtsamkeit etwa beim Umgang mit dem Adventskranz ist in dieser Zeit eine der häufigsten Ursachen für Wohnungsbrände“, sagt Hachemer.

Sieben einfache Tipps der Feuerwehr helfen, Brände zu verhindern:

• Kerzen gehören immer in eine standfeste, nicht brennbare Halterung.
• Stellen Sie Kerzen nicht in der Nähe von brennbaren Gegenständen oder an einem Ort mit starker Zugluft auf.
• Lassen Sie Kerzen niemals unbeaufsichtigt brennen!
• Löschen Sie Kerzen an Adventskränzen und Gestecken rechtzeitig, bevor sie ganz herunter gebrannt sind.
• Tannengrün trocknet mit der Zeit aus und ist dann umso leichter entflammbar – ziehen Sie solche Brandfallen rechtzeitig aus dem Verkehr.
• In Haushalten mit Kindern sind elektrische Kerzen ratsam. Diese sollten den VDE-Bestimmungen entsprechen.
• Achten Sie bei elektrischen Lichterketten – etwa auf dem Balkon – darauf, dass Steckdosen nicht überlastet werden.

Quelle: www.lfv-rlp.de


Freitag, der 13. ist Rauchmeldertag

SIE RETTEN LEBEN

Am Freitag den 13. Dezember ist wieder Rauchmeldertag. An diesem Tag stellt die Initiative „Rauchmelder retten Leben“ die Verbraucheraufklärung in den Mittelpunkt - und bietet Feuerwehren umfangreiches Informationsmaterial zur Verwendung; um in Print, Radio und online auf die Wichtigkeit von Rauchmeldern hinzuweisen und die Bevölkerung zu informieren. Frank Hachemer, Präsident des Landesfeuerwehrverband (LFV) Rheinland-Pfalz, „Rauchmelder sind Lebensretter, sie warnen uns und können größeren Schaden verhindern, ohne geht es nicht, die Montage ist einfach und ohne großen Aufwand durchzuführen, daher rufe wir alle Feuerwehren auf, sich am Rauchmeldertag zu beteiligen und die Bevölkerung zu informieren.“

Der Landesfeuerwehrverband informiert zum Rauchmeldertag:

Wo sollten Rauchmelder installiert sein?

• In Schlafzimmern und Kinderzimmer
• In allen Fluren in der Wohnung bzw. im Einfamilienhaus, über die Rettungswege ins Treppenhaus oder ins Freie führen, ist jeweils mindestens ein Rauchmelder zu installieren.


Wer muss Rauchmelder installieren?

• Der Eigentümer (bei selbstgenutztem oder vermietetem Wohnraum)


Wer ist verantwortlich die Rauchmelder warten zu lassen?

• In Mietwohnungen ist es der Mieter; Bewohner, es sein denn, der Eigentümer übernimmt die Wartung selbst

Aber: Der Vermieter ist dennoch immer in der Pflicht, die von ihm oder über Dritte (externe Dienstleister) installierten Rauchmelder betriebsbereit zu halten, dies bedeutet, dass er die regelmäßige Wartung übernimmt. Diese mietrechtliche Pflicht verdrängt auch anderslautende Regelungen zur Zuständigkeit für die Wartung von Rauchwarnmeldern in einzelnen Landesbauordnungen!

• Im selbst genutzten Wohnraum: der Eigentümer


Weitere Informationen findet man unter: www.rauchmelder-lebensretter.de>


Adventszeit

Die Adventszeit ist eine Zeit, in der man Zeit hat, darüber nachzudenken, wofür es sich lohnt, sich Zeit zu nehmen.

Die Kameradin und Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr Hillscheid wünschen eine besinnliche Adventszeit, ein Frohes Fest und einen guten Start ins neue Jahr 2020


Darf man Grünschnitt noch verbrennen?

Die Kreisverwaltung informiert: Darf man Grünschnitt noch verbrennen?

Es ist vielerorts noch immer gängige Praxis, dass im heimischen Garten oder auf landwirtschaftlich und gärtnerisch genutzten Grundstücken anfallende Pflanzenreste vor Ort verbrannt werden. Das führt oft zu Problemen und löst Einsätze von Feuerwehr und Polizei aus. Dabei ist das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen in den allermeisten Fällen unzulässig. Das Verbrennen im Innenbereich ist verboten. Im Außenbereich ist es nur dann zulässig, wenn keine Verwertungsmöglichkeiten bestehen. Derartige Verwertungs- und Entsorgungsmöglichkeiten sind im Westerwaldkreis zu Genüge gegeben. So sammelt der Westerwaldkreis-Abfallwirtschaftsbetrieb (WAB) zweimal im Jahr Grünschnitt ein. Weiterhin kann eine Entsorgung über die Biotonne erfolgen. Zusätzlich gibt es die Möglichkeit, ganzjährig Ast- und Grünschnitt bei der Deponie anzuliefern, wozu der WAB jährlich einen Gutschein für die Anlieferung von 250 kg der Gebührenrechnung beilegt. In Ausnahmefällen kann ein derartiges Verbrennen nur dann zulässig sein, wenn die jeweiligen Pflanzen von Krankheiten befallen sind und ein Transport des Materials zur Entsorgung zu einer Verbreitung des Krankheitserregers führen würde. Dann ist der Sachverhalt vom Abfallerzeuger vorher der zuständigen Verbandsgemeindeverwaltung darzulegen. Unter Umständen muss der Pflanzenschutzdienst des Dienstleistungszentrums Ländlicher Raum (DLR) in Montabaur zur Beurteilung herangezogen werden.
Widerrechtliche Verbrennungsvorgänge stellen Ordnungswidrigkeiten dar und können mit Bußgeldern bis zu einer Höhe von 100.000 Euro geahndet werden.

Bei Fragen kontaktieren Sie die untere Abfallbehörde:
Marco Metternich (Marco.Metternich@westerwaldkreis.de), Tel.: 02602 124-568
oder Stefan Eckelt (Stefan.Eckelt@westerwaldkreis.de), Tel.: 02602 124-372

Quelle: www.westerwaldkreis.de

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Freiwillige Feuerwehr Hillscheid 2016

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