Freitag, der 13. ist Rauchmeldertag

RAUCHMELDER RETTEN LEBEN

Am Freitag den 13. Dezember ist wieder Rauchmeldertag. An diesem Tag stellt die Initiative „Rauchmelder retten Leben“ die Verbraucheraufklärung in den Mittelpunkt - und bietet Feuerwehren umfangreiches Informationsmaterial zur Verwendung; um in Print, Radio und online auf die Wichtigkeit von Rauchmeldern hinzuweisen und die Bevölkerung zu informieren. Frank Hachemer, Präsident des Landesfeuerwehrverband (LFV) Rheinland-Pfalz, „Rauchmelder sind Lebensretter, sie warnen uns und können größeren Schaden verhindern, ohne geht es nicht, die Montage ist einfach und ohne großen Aufwand durchzuführen, daher rufe wir alle Feuerwehren auf, sich am Rauchmeldertag zu beteiligen und die Bevölkerung zu informieren.“

Der Landesfeuerwehrverband informiert zum Rauchmeldertag:

Wo sollten Rauchmelder installiert sein?
• In Schlafzimmern und Kinderzimmer
• In allen Fluren in der Wohnung bzw. im Einfamilienhaus, über die Rettungswege ins Treppenhaus oder ins Freie führen, ist jeweils mindestens ein Rauchmelder zu installieren.

Wer muss Rauchmelder installieren?
• Der Eigentümer (bei selbstgenutztem oder vermietetem Wohnraum)

Wer ist verantwortlich die Rauchmelder warten zu lassen?
• In Mietwohnungen ist es der Mieter; Bewohner, es sein denn, der Eigentümer übernimmt die Wartung selbst

Aber: Der Vermieter ist dennoch immer in der Pflicht, die von ihm oder über Dritte (externe Dienstleister) installierten Rauchmelder betriebsbereit zu halten, dies bedeutet, dass er die regelmäßige Wartung übernimmt. Diese mietrechtliche Pflicht verdrängt auch anderslautende Regelungen zur Zuständigkeit für die Wartung von Rauchwarnmeldern in einzelnen Landesbauordnungen!

• Im selbst genutzten Wohnraum: der Eigentümer


Weitere Informationen findet man unter: www.rauchmelder-lebensretter.de>



Die 5 größten Irrtümer
- Wenn es brennt, bleibt genug Zeit
Irrtum: Bei einem Brand bleiben höchstens 120 Sekunden zur Flucht.

- Ein Rauchmelder im Flur reicht
Irrtum: Rauchmelder gehören mindestens in alle Flure, Schlaf- und Kinderzimmer, in Berlin und Brandenburg auch in alle Aufenthaltsräume außer der Küche.

- Die Rauchmelderpflicht gilt nur für Vermieter, nicht für Eigentümer im selbstgenutzten Wohnraum
Irrtum: Die Pflicht gilt für alle Eigentümer!

- Ich bemerke den Brand rechtzeitig
Irrtum: Nachts schläft auch der Geruchssinn, man wird bei einem Brand nicht wach.

- Qualität von Rauchmeldern erkennt man allein am CE-Zeichen
Irrtum: gute Rauchmelder tragen zusätzlich das Qualitätszeichen „Q“.